Erfreuliche Renditen und mögliche BVG-Revision

Die Anlagemärkte verlaufen weiterhin positiv, so dass die PKS-Anlagen Ende Juli eine Rendite von 6 Prozent aufweisen und ein Deckungsgrad von 106 Prozent erreicht wird. Der Stiftungsrat thematisiert an seiner August-Sitzung neben der Performance auch den Rückstellungsbedarf sowie die BVG-Reform, worüber das Schweizervolk am 22. September abstimmt. Letztere hätte bei einer Annahme so gut wie keine Auswirkungen auf die PKS-Versicherten. Die Geschäftsstelle geht auf die wichtigsten Punkte der geplanten BVG-Revision ein.

Performance Ende Juli bei rund 6 Prozent

Die erfreuliche Entwicklung der Anlagemärkte hält auch in den ersten acht Monaten des Jahres 2024 an. Insbesondere die Aktienmärkte bleiben von einer gewissen Euphorie geprägt. Sämtliche Märkte verzeichnen eine zweistellige Rendite: Aktien Schweiz 12 Prozent, Aktien Global 19 Prozent und Aktien Schwellenländer 14 Prozent. Auch wenn die Aufwertung des Schweizer Frankens einen Teil dieser Entwicklung zu Nichte macht, bleiben die Gesamtergebnisse in der Aktiensparte ansehnlich. Im Obligationenbereich sorgt die allgemeine Senkung des Zinsniveaus für positive Kursverläufe (insgesamt 4 Prozent). Diese Entwicklung ist zwar kurzfristig vorteilhaft, doch sie bedeutet auch eine tiefere Renditeerwartung für die kommenden Jahren. Im Immobilienbereich weist die PKS eine Performance von rund 3 Prozent aus, also leicht über den Erwartungen. Ende Juli verzeichnete die PKS eine Gesamtrendite von rund 6 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von 106 Prozent ergibt.

Rückstellungsbedarf und Zusatzkonto ohne Leistungsprimat

Der Stiftungsrat hat die im Juni gestarteten Arbeiten in Bezug auf die nötigen Anpassungen in der Rückstellungspolitik der PKS nach Ablauf des Leistungsprimats Ende 2024 fortgesetzt. Insbesondere die Rückstellung «Verzinsung» steht dieses Mal im Zentrum der Diskussionen. Das Thema wird in den kommenden Monaten weiter behandelt.

BVG-Reform

Die Geschäftsstelle hat dem Stiftungsrat die Abstimmungsvorlage und deren Folgen für die PKS vorgestellt. Der Stiftungsrat hält fest, dass die BVG-Reform keine direkte Auswirkung auf die PKS-Versicherten hätte und dass der aktuelle Vorsorgeplan nicht angepasst werden müsste. Sofern gewisse Anspruchsbedingungen erfüllt wären, würden ein paar wenige Versicherte der Übergangsgeneration (über 50-jährige) einen geringfügigen Rentenzuschlag bei der Pensionierung erhalten. Der Sicherheitsfonds würde diese Rentenzuschläge finanzieren. Unabhängig davon müsste die PKS bei Annahme der Reform jährlich einen solidarischen Beitrag von 750'000 Franken gegenüber dem Sicherheitsfonds leisten, der von der PKS ohne Anpassung der Beiträge finanziert werden würde.

Erläuterungen zur BVG-Reform / Volksabstimmung am 22. September 2024 (Link)