Eintritt
Freizügigkeitsleistung
Mit Stellenantritt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der SRG und der angeschlossenen Organisationen automatisch bei der Pensionskasse SRG SSR (PKS) im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert.
Die Freizügigkeitsleistung der eintretenden Mitarbeitenden ist von ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung aufs Konto der Pensionskasse SRG SSR (PKS) zu überweisen.
Sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin über weitere Guthaben aus der 2. Säule verfügen, sind diese ebenfalls der PKS zukommen zu lassen.
Vorsorgepläne
Kernplan
Die PKS führt zwei Vorsorgepläne:
- den Vorsorgeplan A im Beitragsprimat für Versicherte im Monatslohn
- den Vorsorgeplan B im Beitragsprimat für Versicherte im Stundenlohn
Beim Beitragsprimat richten sich die Leistungen der Vorsorgeeinrichtung nach der Höhe der von den Versicherten sowie ihren Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen bezahlten Beiträge. Die jährlich vom Stiftungsrat beschlossene Verzinsung der Altersguthaben sorgt für eine direkte und transparente Beteiligung der Versicherten am Anlagenrisiko.
Beitragspflichtiger Lohn
Im Vorsorgeplan A wird das regelmässige Einkommen abzüglich Koordinationsabzug versichert.
Im Vorsorgeplan B entspricht der beitragspflichtige Lohn allen vorsorgepflichtigen Lohnbestandteilen, ohne Koordinationsabzug.
Zusätzlicher beitragspflichtiger Lohn
Dazu zählen unregelmässige Lohnbestandteile wie Prämien, Funktionszulagen und Entschädigungen für Nacht- und Sonntagsdienst.
Gut zu wissen:
Verschiedene Konten
Altersguthaben: Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben im Vorsorgeplan A oder B.
Zusatzkonto: Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben aus Beiträgen auf unregelmässigen Lohnbestandteilen.
Konto vorzeitige Pensionierung (VP): Entspricht dem per Stichtag vorhandenen geäufneten Sparguthaben im VP-Konto, das heisst der Summe der persönlichen zusätzlichen Einlagen, die jede:r Versicherte zwecks Finanzierung der eigenen vorzeitigen Pensionierung geleistet hat.