Anlagestrategie
Der Stiftungsrat stützt sich bei seiner Strategiefestlegung hauptsächlich auf die Ergebnisse einer periodischen Asset-Liability-Management-Studie. Diese zeigt auf, inwieweit die Anlagen des Vermögens mit den Vorsorgeverpflichtungen übereinstimmen. Dabei schenkt der Stiftungsrat der Risikofähigkeit, der Marktzinslage sowie der voraussichtlichen Entwicklung der Versicherten- und Rentnerbestände der PKS besondere Beachtung.
Der Stiftungsrat legt ebenfalls die taktischen Bandbreiten innerhalb der Vermögensstruktur fest: Je nach Vermögenskategorie – ob kurzfristige Mittel, Obligationen, Aktien oder Immobilien – ist eine bestimmte Abweichung von der Strategie zulässig.
Anlagestrategie ab 1. Januar 2023: | |||
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Anlagekategorie | Zielquote | Taktische Bandbreiten | |
Untere | Obere | ||
Kurzfristige und flüssige Mittel | 1% | 0% | 5% |
Obligationen CHF | 27% | 22% | 32% |
Hypotheken CHF | 5% | 3% | 7% |
Obligationen Fremdwährungen | 11% | 8% | 14% |
Aktien Schweiz | 6% | 4% | 8% |
Aktien Global | 19% | 15% | 23% |
Aktien Emerging Markets | 4% | 3% | 5% |
Private Equity Schweiz | 1% | 0% | 2% |
Insurance-Linked Securities | 5% | 3% | 7% |
Opportunistische Anlagen | 0% | 0% | 4% |
Immobilien Schweiz | 16% | 12% | 20% |
Immobilien Ausland | 5% | 4% | 6% |
Total | 100% |
Mit Ausnahme der Aktien Emerging Markets sind sämtliche Investitionen in Fremdwährungen währungsgesichert.
Gut zu wissen:
Keine Investitionen in SRG-eigene Immobilien
Seit der Gründung der PKS hat der Stiftungsrat nie Anlagen bei der Arbeitgeberin getätigt.
Anlagen einer Pensionskasse beim eigenen Arbeitgeber oder bei der eigenen Arbeitgeberin sind durch die Gesetzgebenden speziell geregelt. Zum Beispiel gelten Anlagen in Immobilien, welche dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu mehr als 50 Prozent ihres Wertes für Geschäftszwecke dienen, als ungesicherte Anlagen beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin. Diese sind nur im Umfang der freien Mittel zulässig und zudem auf insgesamt höchstens fünf Prozent des Vermögens der Stiftung beschränkt. Sollte der Deckungsgrad der Pensionskasse unter 100 Prozent sinken, müssten diese Anlagen unmittelbar liquidiert werden, was weder im Sinne der PKS noch der Arbeitgeberin wäre.
Zudem ist die klare Trennung des Vermögens der Vorsorgeeinrichtung und demjenigen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin ein Grundprinzip des Vorsorgewesens in der Schweiz: Es ist wichtig, dass das Vorsorgevermögensrisiko der Versicherten (PKS) nicht massgeblich mit dem Einkommensrisiko der Arbeitnehmer:innen (Arbeitsplatz) verbunden ist.
Hinweis für Anbieter:innen von direkten Immobilienanlagen
Die PKS investiert einen Teil des Vorsorgevermögens in indirekt gehaltene Immobilien. Wir bitten deshalb Anbieter:innen von direkten Immobilienanlagen davon abzusehen, uns entsprechende Angebote zu unterbreiten. Näheres zum Anlageuniversum finden Sie in der Webrubrik «Anlagetätigkeit» und im jeweiligen Jahresbericht. Danke für Ihr Verständnis.