Aktuell
Überbrückungsrente in der zweiten Säule
Seit 2025 weist die PKS auf dem individuellen Versicherungsausweis die voraussichtliche Überbrückungsrente aus. Die Überbrückungsrente ist eine wählbare Leistung, die zwischen dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung frühestens ab Alter 60 und dem ordentlichen Rücktrittsalter ausbezahlt wird.
40 Jahre BVG – Mindestvorschriften versus umhüllende Vorsorge
Im Jahr 2025 feiert das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sein 40-jähriges Bestehen. Das BVG legt eine obligatorische Mindestvorsorge fest. Im Rahmen der erweiterten Vorsorge können Pensionskassen über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen. Die meisten Pensionskassen einschliesslich der PKS wenden das umhüllende Modell an.
Rochade im Stiftungsrat, Performance von 9,5 Prozent und Verzinsung von 3 Prozent
Präsident Piero Cereghetti und Vize-Präsident Tobias Bossard tauschen ihre Rollen. Mit Tobias Bossard übernimmt 2025 bis 2026 erstmals ein Arbeitnehmervertreter das Amt als Präsident. Die Stimmung an den Anlagemärkten ist derart erfreulich, dass die PKS dank einer Performance von 9,5 Prozent eine Verzinsung von 3 Prozent auf den Altersguthaben gewähren kann.
Freiwilliger Sparbeitrag bis Ende November 2024 aktivieren oder aufheben
Aktivversicherte können ihre Altersvorsorge nicht nur mit freiwilligen Einkäufen, sondern auch mit einem zusätzlichen Sparbeitrag von zwei Prozent des beitragspflichtigen Lohnes verbessern.
Erfreuliche Renditen und mögliche BVG-Revision
Die Anlagemärkte verlaufen weiterhin positiv, so dass die PKS-Anlagen Ende Juli eine Rendite von 6 Prozent aufweisen und ein Deckungsgrad von 106 Prozent erreicht wird. Der Stiftungsrat thematisiert an seiner August-Sitzung neben der Performance auch den Rückstellungsbedarf sowie die BVG-Reform, worüber das Schweizervolk am 22. September abstimmt. Letztere hätte bei einer Annahme so gut wie keine Auswirkungen auf die PKS-Versicherten. Die Geschäftsstelle geht auf die wichtigsten Punkte der…