Einkauf
Einkauf von Vorsorgeleistungen mit persönlichen Einlagen
Wollen Aktivversicherte ihre Altersvorsorge verbessern, haben sie die Möglichkeit, persönliche Einlagen in die Pensionskasse zu tätigen. Die Einlagen werden ihrem Altersguthaben gutgeschrieben.
Der Betrag der persönlichen Einlagen entspricht höchstens der Differenz zwischen dem maximal möglichen Altersguthaben und dem am Tag des Einkaufs vorhandenen Altersguthaben.
Bevor ein Einkauf getätigt werden kann, ist das Formular «PKS Fragebogen Einkauf» ausgefüllt und unterschrieben der PKS zuzustellen. Das Formular steht in der Rubrik Dokumente / Formulare zum Download bereit.
Einkäufe sind in der Regel steuerlich abzugsfähig. Damit die Einzahlung im laufenden Jahr wirksam ist, empfiehlt es sich, den Betrag vor Weihnachten aufs PKS-Konto zu überweisen. Mit einer Banküberweisung können einzahlende Aktivversicherte das Überweisungsdatum (Valuta) steuern. Bei einer Einzahlung am Postschalter verstreicht in der Regel mehr Zeit, bis der Betrag auf dem PKS-Konto eintrifft. Die Angaben zur Bankverbindung befinden sich in der Rubrik Kontakt.
Bei Interesse oder Fragen steht die Geschäftsstelle der PKS gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen:
Voraussetzung: zurückbezahlter WEF-Vorbezug
Freiwillige Einkäufe dürfen erst vorgenommen werden, wenn sämtliche Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung zurückbezahlt sind.
Herkunft der Einzahlung
Die Überweisung muss ab dem persönlichen Privatkonto oder ab dem Konto des am gleichen Wohnsitz lebenden Ehegatten oder der am gleichen Wohnsitz lebenden Ehegattin erfolgen.
Kapitalbezugssperre
Die aus einem Einkauf hervorgehenden Leistungen dürfen in den drei Folgejahren nicht in Kapitalform bezogen werden.