Loyalität in der Vermögensverwaltung
Integrität und Loyalität in der Vermögensverwaltung
Sämtliche an der PKS-Vermögensbewirtschaftung beteiligten Personen müssen einen einwandfreien Leumund aufweisen und eine korrekte Geschäftstätigkeit gewährleisten. Sie unterstehen einer strengen Pflicht zur Vertraulichkeit. Sie unterliegen weiter der treuhänderischen Sorgfaltspflicht und müssen in ihrer Tätigkeit die Interessen der Versicherten wahren. In diesem Sinne hat die Vermögensanlage ausschliesslich den Interessen der Stiftung zu dienen.