Renten- und Kapitalauszahlungen
Auszahlungstermine
Die PKS zahlt die Renten in der Regel am 24. jedes Monats aus.
Zahlungen von Kapitalien wie Alterskapitalien, Freizügigkeitsleistungen und WEF-Vorbezüge löst die PKS monatlich an zwei Terminen (im Dezember an drei Terminen) aus.
Rentenanpassungen
Gemäss Vorsorgereglement werden die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel der Pensionskasse und nach deren Notwendigkeit erhöht.
Der Stiftungsrat beschliesst jährlich über die Höhe der Anpassung und informiert darüber. Der Stiftungsrat hat in seiner letzten Endjahressitzung aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel beschlossen, den Rentenbezügerinnen und -bezügern keine teuerungsbedingte Erhöhung ihrer Rente zu gewähren.