Anlageorganisation
Anlagekommission
Die vom Stiftungsrat ernannte Anlagekommission ist für die Umsetzung der vom Stiftungsrat festgelegten Strategie verantwortlich. Sie wählt die externen Vermögensbeauftragten, regelt die Vermögensverwaltungsmandate und entscheidet über deren Mittelzuteilung. Ferner ist die Anlagekommission verantwortlich für die:
- Überwachung der externen Vermögensbeauftragten,
- Berichterstattung an den Stiftungsrat und
- Ausübung der Stimmrechte bei kotierten Schweizer Aktiengesellschaften.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle setzt die Entscheide der Anlagekommission um und trägt die Verantwortung für die Liquiditätsplanung.