Überbrückungsrente in der zweiten Säule

Seit 2025 weist die PKS auf dem individuellen Versicherungsausweis die voraussichtliche Überbrückungsrente aus. Die Überbrückungsrente ist eine wählbare Leistung, die zwischen dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung frühestens ab Alter 60 und dem ordentlichen Rücktrittsalter ausbezahlt wird.

Eine Faustregel besagt, sich ab Alter 40 mit dem Thema Pensionierung auseinanderzusetzen. So haben Aktivversicherte noch genügend Zeit vor sich, eine vorhandene Vorsorgelücke zu schliessen und eine vorzeitige Pensionierung finanziell vorzubereiten. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die PKS am 18. Juni 2025 als Versuch ein deutschsprachiges Webinar für junge Versicherte anbieten wird, da die Altersvorsorge schon vor dem 40. Altersjahr ein Thema sein sollte.

Bei einer vorzeitigen Pensionierung ab dem 60. Altersjahr kann die versicherte Person die Auszahlung einer halben oder einer ganzen Überbrückungsrente verlangen.

Funktionsweise der Überbrückungsrente