Überbrückungsrente in der zweiten Säule

Die Überbrückungsrente dient als Ausgleich der «fehlenden» AHV-Rente bis zum ordentlichen Rücktrittsalter.

Finanziert wird die Überbrückungsrente, indem der betroffenen Person die Altersrente ab dem ordentlichen Rücktrittsalter um die Kosten der Überbrückungsrente bis zu ihrem Lebensende gekürzt wird.

Die ganze Überbrückungsrente entspricht für jedes Beitragsjahr 5 Prozent, höchstens jedoch 100 Prozent der maximalen AHV-Rente. Die 100 Prozent ergeben sich aus 20 Beitragsjahren zu 5 Prozent und belaufen sich auf 30'240 Franken pro Jahr (Stand 2025).

Rechenbeispiel einer vorzeitigen Pensionierung mit einer Überbrückungsrente:

Altersguthaben mit 62 Jahren 500'000 Franken
Umwandlungssatz 4,55 Prozent, ergibt eine Altersrente von  22'750 Franken
Ergänzung dieser Altersrente um Überbrückungsrente bis Alter 65  30'240 Franken
Lebenslängliche Kürzung ab Alter 65    2310 Franken
Maximale AHV-Einzelrente ab Alter 65  30'240 Franken

Zu Darstellungszwecken wurde in diesem Rechenbeispiel die maximale AHV-Rente verwendet. Die effektive AHV-Rente wird von der zuständigen Ausgleichskasse ermittelt.


Übersicht der jährlichen Leistungen:

Altersrente, Alter 62 bis 65 22'750 Franken
Überbrückungsrente, Alter 62 bis 65 30'240 Franken
Ab Alter 65, ohne AHV-Rente, inkl. Rückzahlung Überbrückungsrente 20'440 Franken
Ab Alter 65, mit AHV-Rente, inkl. Rückzahlung Überbrückungsrente 50'680 Franken


Beim Ableben der versicherten Person werden allfällige Hinterlassenenleistungen auf der Grundlage der gekürzten Altersrente berechnet.

Entscheidet sich die versicherte Person im vorzeitigen Rücktrittsalter für einen vollständigen Kapitalbezug der Altersleistungen wird die Hälfte der Überbrückungsrente kapitalisiert und ausbezahlt.

Weitere Informationen finden die Versicherten in den FAQ und in der Fachbroschüre Pensionierung. Zudem gibt es regelmässig die Gelegenheit, an Webinaren und Beratungen der PKS teilzunehmen.