Rochade im Präsidium des Stiftungsrates
Der SRF-Korrespondent Tobias Bossard wird zum Präsidenten und der bisherige langjährige Präsident Piero Cereghetti zum Vize-Präsidenten des Stiftungsrates ernannt. Somit übernimmt zum ersten Mal in der Geschichte der PKS ein Arbeitnehmervertreter das Präsidialamt. Diese bei vergleichbaren Vorsorgeeinrichtungen übliche Rochade im Präsidium erfolgt per 1. Januar 2025 und gilt bis Ende der laufenden Amtsperiode (Ende 2026). Künftig soll ein solcher Rollenwechsel regelmässig erfolgen.
Performance an den Anlagemärkten
Die erfreuliche Stimmung an den Anlagemärkten hält weiter an und sämtliche Sparten weisen eine günstige Entwicklung auf. Mit zweistelligen Renditen stechen Ende November besonders die Immobilienaktien und Immobilienfonds Schweiz (14 Prozent) und die Aktien Global (27 Prozent) heraus.
Obligationen, sowohl in Schweizer Franken als auch in Fremdwährungen, profitieren vom weltweiten Zinsrückgang. Diese Entwicklung ist zwar kurzfristig vorteilhaft, doch sie bedeutet auch eine tiefere Renditeerwartung für die kommenden Jahren. Ende November verzeichnete die PKS eine Gesamtrendite von rund 9,5 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von 108,5 Prozent ergibt.
Verzinsung der Altersguthaben 2024 im Beitragsprimat: 3 Prozent
Der Stiftungsrat legt die ganzjährige Verzinsung im Beitragsprimat für das Jahr 2024 bei 3 Prozent fest. Dieser Zinssatz gilt auch für das Zusatzkonto und das VP-Konto. Für Mutationen wie Austritte und Pensionierungen unter dem Jahr 2025 gewährt die PKS einen Zins von 1,25 Prozent. Da die PKS weder freie Mittel noch genügend Reserven aufweist, verzichtet der Stiftungsrat auf eine freiwillige Anpassung der laufenden Renten.
Ablaufendes Leistungsprimat
Per 31. Dezember 2024 werden die letzten Versicherten der Übergangsgeneration 1949 bis 1959, die noch im Leistungsprimat versichert sind, ordentlich pensioniert. Somit läuft der PKS-Vorsorgeplan im Leistungsprimat endgültig ab.
Kleinere Anpassungen in den Reglementen
Die Bestimmungen zum ablaufenden Leistungsprimat werden im Vorsorgereglement 2025 und im Reglement für die Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember 2024 entfernt. Zudem werden im Anlagenreglement 2025 kleinere Anpassungen – wie die Umstrukturierung der Kategorien, Umbenennung des Benchmark MSCI ESG Leaders in MSCI Selection sowie die Umverteilung der Fristigkeit beim Benchmarkt der Obligationen – vorgenommen. Die Aktualisierung der Reglemente wird spätestens Ende Januar 2025 im Intranet und auf der Website sichtbar sein.
Änderungen in der 2. Säule (BVG)
Erhöhung des Koordinationsabzuges durch den Bundesrat
Der Bundesrat erhöht in der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Koordinationsabzug um 735 Franken, welcher ab dem neuen Jahr 26’460 Franken beträgt. Die Eintrittsschwelle beträgt neu 22'680 Franken (vorher 22'050 Franken).
Bei Aktivversicherten im Beitragsprimat Vorsorgeplan A führt die Erhöhung des Koordinationsab-zuges zu einer automatischen Senkung des beitragspflichtigen Lohnes per 1. Januar 2025. Dadurch reduzieren sich auch die Beiträge, welche das Personal und die Arbeitgeberinnen leisten. Im Vorsorgeplan B gibt es keinen Koordinationsabzug, weshalb Versicherte im Stundenlohn nicht direkt betroffen sind.
Für Rentenbezüger:innen mit laufenden Überbrückungsrenten ändert sich nichts.