Genehmigte Jahresrechnung 2023 mit einer Performance von 8,1 Prozent
Der Stiftungsrat führt seine Sitzung am 30. April 2024 in Bern durch. Dabei nimmt er Kenntnis von den Berichten des Experten für berufliche Vorsorge und der Revisionsstelle. Auf Empfehlung der Revisionsstelle BDO genehmigt der Stiftungsrat die Jahresrechnung 2023 einstimmig. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die PKS mit ihrem an den Finanzmärkten angelegten Vermögen eine Performance von 8,1 Prozent.
Beseitigung der Unterdeckung
Vor Jahresende befand sich die PKS wegen Marktkorrekturen in einer geringen Unterdeckung. Als Unterstützungsmassnahme zahlte die Arbeitgeberin SRG 35 Millionen Franken in Form einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht in die PKS ein. Dank dieser Einlage und der günstigen Entwicklung der Finanzmärkte konnte die Deckungslücke bereits nach einem Jahr beseitigt werden, ohne dass Sanierungsschritte durch die PKS erforderlich wurden. Der Verwendungsverzicht wird demzufolge aufgehoben. Der Stiftungsrat bedankt sich bei der SRG für die freiwillige Unterstützung während dieser schwierigen Phase.
Aktuelle finanzielle Lage der PKS
Die erfreuliche Entwicklung der Anlagemärkte setzte sich im ersten Quartal 2024 fort. Alle Hauptkategorien befinden sich im Plus-Bereich, auch wenn die ausländischen Wertschriften unter der starken Korrektur des Schweizer Frankens leiden. Ende März 2024 betrug die Gesamtperformance der PKS 3,2 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von rund 104 Prozent ergibt.
Jahresbericht 2023 nun als Microsite online
Der Jahresbericht ist nun für die Öffentlichkeit aufgeschaltet:
- Jahresbericht 2023
- Vorwort erstmals als Videobotschaft
- Zusammenfassung Jahresbericht
- Fakten und Zahlen 2023
- Jahresrechnung
Rentenbezüger:innen können einen Ausdruck der Jahresrechnung bei der Geschäftsstelle bestellen.
BVG-Revision
Das Parlament verabschiedete im Juni 2023 die BVG-Revision, worauf Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Herbst 2024 stattfinden. Der Stiftungsrat hat sich vom Experten für berufliche Vorsorge über die Vorlage und mögliche Folgen für die PKS informieren lassen. Als stark umhüllende Pensionskasse wäre die PKS von der Reform wenig berührt und müsste ihren Vorsorgeplan nicht zwingend anpassen. Sofern gewisse Anspruchsbedingungen erfüllt wären, würden ein paar wenige Versicherte der Übergangsgeneration (über 50-jährige) einen geringfügigen Rentenzuschlag bei der Pensionierung erhalten. Der Sicherheitsfonds würde diese Rentenzuschläge finanzieren. Unabhängig davon müsste die PKS bei Annahme der Reform jährlich einen solidarischen Beitrag von 750'000 Franken gegenüber dem Sicherheitsfonds leisten.
Versicherungsausweis PKS
Aktivversicherte ohne Zugang zum SAP-Portal der SRG erhalten den jährlichen Versicherungsausweis automatisch im Mai per Post zugestellt. Personen mit Zugang zum SAP-Portal können den Versicherungsausweis monatlich selbst im SAP-Portal unter der Rubrik Pensionskasse SRG SSR abrufen. Darüber hinaus wird an derselben Stelle die Entwicklung des monatlichen wie jährlichen Altersguthabens in der individuellen Portalmaske angezeigt.