Verbesserung der eigenen Vorsorge
Aktivversicherte haben die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge nicht nur mit freiwilligen Einkäufen, sondern auch mit einem zusätzlichen Sparbeitrag von zwei Prozent des beitragspflichtigen Lohnes zu verbessern.
Grundsätzlich wirken sich der freiwillige Sparbeitrag wie der persönliche Einkauf vorteilhaft auf die Altersvorsorge aus. Die finanzielle Situation im Rentenalter wird in beiden Fällen verbessert.
Da die zusätzlichen Sparbeiträge monatlich direkt vom Bruttolohn abgezogen werden, gewöhnt man sich relativ rasch ans neue, leicht tiefere Nettolohniveau. Ein tieferer Nettolohn in der persönlichen Steuererklärung hat zudem geringere Steuern zur Folge.
Schliesslich unterstehen die freiwilligen Sparbeiträge keiner dreijährigen Sperrfrist für Kapitalbezüge, wie das bei einem persönlichen Einkauf der Fall ist. Dort dürfen die aus einem Einkauf hervorgehenden Leistungen innerhalb von drei darauffolgenden Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.
Das Angebot steht auch denjenigen Versicherten zur Verfügung, die kein Einkaufspotenzial mehr ausweisen. Mitarbeitende, die einen WEF-Vorbezug getätigt und diesen noch nicht zurückbezahlt haben, können die zusätzlichen Sparbeiträge ebenfalls leisten.