Aktuell
02.04.2025
Überbrückungsrente in der zweiten Säule
Seit 2025 weist die PKS auf dem individuellen Versicherungsausweis die voraussichtliche Überbrückungsrente aus. Die Überbrückungsrente ist eine wählbare Leistung, die zwischen dem Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung frühestens ab Alter 60 und dem ordentlichen Rücktrittsalter ausbezahlt wird.
19.02.2025
40 Jahre BVG – Mindestvorschriften versus umhüllende Vorsorge
Im Jahr 2025 feiert das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sein 40-jähriges Bestehen. Das BVG legt eine obligatorische Mindestvorsorge fest. Im Rahmen der erweiterten Vorsorge können Pensionskassen über das vom Gesetz geforderte Minimum hinausgehen. Die meisten Pensionskassen einschliesslich der PKS wenden das umhüllende Modell an.