Auf gutem Wege zum erforderlichen Deckungsgrad

An seiner Sitzung Ende August in Bern freut sich der Stiftungsrat über den günstigen Verlauf der Anlagemärkte. Da der Deckungsgrad noch unter 100 Prozent liegt, hält der Stiftungsrat am laufenden Massnahmenpaket fest. Mit Inkrafttreten des totalrevidierten Datenschutzgesetzes ernennt der Stiftungsrat Dr. Michael Isler von der Anwaltskanzlei Walder Wyss zum Datenschutzberater der PKS.

Gegenwärtige Finanzlage der PKS

Die Aktienmärkte verliefen – sowohl in der Schweiz mit 7 Prozent als auch im Ausland mit 12 Prozent – in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023 erfreulich. Dank eines leichten Rückganges des Zinsniveaus in der Schweiz verzeichnen die inländischen Obligationen eine Rendite von 5 Prozent. Im Ausland wird der Zinsrückgang durch die Abschwächung des amerikanischen Dollars überkompensiert, was sich im Portfolio der PKS mit einer negativen Performance von 3 Prozent äussert. Die Immobilien bewegen sich im Bereich der Erwartungen und tragen mit einer Rendite von 1,4 Prozent zum Ergebnis bei. Ende Juli 2023 betrug die Gesamtperformance der PKS 5,3 Prozent, was einen geschätzten Deckungsgrad von 99,5 Prozent ergibt.

Unterdeckung und Sanierung

Der Stiftungsrat stellt fest, dass sich die finanzielle Lage der PKS seit Jahresbeginn vorteilhaft entwickelt. Die per 31. Dezember 2022 ausgewiesene Unterdeckung konnte dank der positiven Anlagerendite zum grossen Teil beseitigt werden. Nichtsdestotrotz bleibt der Stiftungsrat vorsichtig, da die momentan positive Stimmung an den Aktienmärkten schnell wechseln kann. Aus diesem Grund hält er – auf Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge – am laufenden Massnahmenpaket fest, nämlich:

  • Keine Verzinsung für die unterjährigen Mutationen im Jahr 2023

  • Einlage in die PKS durch die Arbeitgeberin SRG von 35 Millionen Franken in Form einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht

Momentan werden keine tiefergreifenden Sanierungsmassnahmen in Erwägung gezogen.

Überbrückungsrente

Am 25. September 2022 nahmen das Volk und die Stände die Reform AHV 21 an. Das Rentenalter (neu das Referenzalter) von Frauen und Männern wird in der ersten Säule ab 2028 auf 65 Jahre vereinheitlicht. Nach sorgfältiger Prüfung im ersten Halbjahr 2023 entscheidet der Stiftungsrat an seiner Sitzung Ende August, dass sämtliche Überbrückungsrenten der PKS bis zum neuen AHV-Referenzalter ausgerichtet werden. Dies gilt für bisherige ebenso wie für künftige Rentenbezügerinnen.

Das AHV-Referenzalter – somit auch die Ausrichtungsdauer der Überbrückungsrente – wird schrittweise erhöht:

  • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate

  • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate

  • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate

  • Ab Jahrgang 1964: 65 Jahre

Die PKS finanziert zur Hälfte die Überbrückungsrente der betroffenen Versicherten. Die andere Hälfte wird von der versicherten Person selbst ab dem Referenzalter in Form einer lebenslänglichen Kürzung ihrer Altersrente zurückbezahlt. Die Höhe der lebenslänglichen Kürzung wird mithilfe technischer Grundlagen der Kasse festgelegt und entsprechend der effektiven Bezugsdauer ermittelt. Für Frauen, die bis Ende 2023 in Rente gehen, lässt die PKS die zum Zeitpunkt der Pensionierung mitgeteilten Rückzahlungsbeträge unverändert.

Totalrevidiertes Datenschutzgesetz

Seit 1. September 2023 ist das totalrevidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Als umhüllende Vorsorgeeinrichtung hat sich die PKS an die für Bundesorgane geltenden Regeln des revDSG zu halten. Aus diesem Grund muss sie einen unabhängigen Datenschutzberater (DSB) bestimmen. Diese Rolle übernimmt Dr. Michael Isler von der Anwaltskanzlei Walder Wyss AG in Zürich. Der Datenschutzberater ist neben der Geschäftsstelle die Anlaufstelle der PKS-Destinatäre für Fragen rund um den Umgang der PKS mit persönlichen Daten. Erreichbar ist er unter der Mailadresse privacy@walderwyss.com und Telefonnummer 058 658 55 15.

Die überarbeitete Datenschutzerklärung ist auf der Website unter pks-cps.ch/de/datenschutz abrufbar.

Freiwilliger Sparbeitrag

Aktivversicherte haben die Möglichkeit, neben persönlichen Einlagen monatlich einen freiwilligen Sparbeitrag von 2 Prozent zu leisten. Dadurch verbessert sich ihr Guthaben im Alter. Wer dies ab 2024 vornehmen möchte, hat im SAP-Portal unkompliziert die Möglichkeit dazu: Die Kachel «Freiwilliger Sparbeitrag PKS» anklicken und den Regler auf JA schieben, und zwar bis 30. November 2023, damit der Beitrag automatisch ab 1. Januar 2024 vom Monatslohn abgezogen wird. Der 30. November 2023 gilt auch für die Aufhebung eines bereits gewählten Sparbeitrages per 2024.

Aktivversicherte, die keinen Zugang zum SAP-Portal der SRG SSR haben, füllen das entsprechende Formular aus und leiten es an die Geschäftsstelle weiter. Sie steht bei Fragen unter 058 136 15 15 und info@pks-cps.ch gerne zur Verfügung.